Italienische Berufskompetenzen

Geometra, Architetto oder Ingegnere: wer Ihr Projekt unterschreiben darf

In Italien dürfen drei getrennt zugelassene Berufsgruppen Bauvorhaben bearbeiten, deren Kompetenzen sich weitgehend überschneiden, aber nicht deckungsgleich sind. Bei den meisten Vorhaben ist die Wahl frei, und ein Geometra ist der schnellere und günstigere Weg. Sobald das Tragwerk betroffen ist, schränkt das Gesetz ein, wer unterschreiben darf.

  • In Italien zugelassen: Ordine degli Ingegneri della Provincia di Chieti, Nr. 2489
  • Sektion A, Bereich Bau- und Umweltingenieurwesen
  • Tätigkeit ausschließlich in Italien nach italienischem Recht
Vorhaben schildernAktualisiert

Der Rahmen

Drei Berufsregister und die eine entscheidende Frage

Bauvorhaben in Italien können von drei verschiedenen reglementierten Berufsgruppen bearbeitet werden — Geometra, Architetto und Ingegnere — die jeweils in einem eigenen öffentlichen Register geführt werden und deren Kompetenzen sich überschneiden, ohne austauschbar zu sein. Mein Name ist Ivan Nozzi, Bauingenieur in Torrevecchia Teatina (CH) in den Abruzzen. Mein Berufstitel Ingegnere wurde in Italien verliehen, ich bin im Register des Ordine degli Ingegneri della Provincia di Chieti unter Nr. 2489 eingetragen, Sektion A, Bereich Bau- und Umweltingenieurwesen, und ich arbeite ausschließlich in Italien nach italienischem Recht.

Der Geometra ist beim Collegio dei Geometri eingetragen. Sein Tätigkeitsbereich ergibt sich aus Art. 16 des R.D. 274/1929: Aufmaß und Bestandsaufnahme, Katasteranträge, Schätzungen, einfache Wohnbauten sowie die Bauleitung dieser Arbeiten. Das ist eine echte und breite Kompetenz, und sie deckt den größten Teil dessen ab, was ein Eigentümer im Lauf seines Lebens tatsächlich braucht.

Der Architetto ist beim Ordine degli Architetti eingetragen. Art. 52 des R.D. 2537/1925 behält ihm zwei Bereiche allein vor: Bauwerke von erheblichem künstlerischem Rang und die Instandsetzung denkmalgeschützter Gebäude. In diesen beiden Fällen darf niemand sonst die architektonische Planung unterschreiben.

Der Ingegnere der Sektion A, Bereich Bau- und Umweltingenieurwesen, hat den in Art. 46 des DPR 328/2001 beschriebenen Tätigkeitsbereich: Planung, Bauleitung und Schätzung von Hochbauten, einschließlich aller Vorhaben, die statische Berechnung und Erdbebennachweis erfordern, ohne Begrenzung nach Größe des Bauwerks.

Entscheidend ist deshalb nicht, welcher Titel gewichtiger klingt, sondern eine einzige Frage: Wird das Tragwerk berührt? Wird es nicht berührt, dürfen alle drei tätig werden, und Sie entscheiden nach Verfügbarkeit, Ortskenntnis in der zuständigen Gemeinde und Kosten. Wird es berührt, verengt das Gesetz das Feld, und die Wahl ist keine Präferenz mehr.

Die Tabelle

Wer was unterschreiben darf

Die häufigsten Vorhaben an einem Wohnhaus und die Frage, wer sie rechtmäßig unterschreiben darf. Wo die Kompetenz geteilt ist, wählen Sie frei; die Tabelle dient dazu, die wenigen Zeilen zu erkennen, in denen das nicht gilt.

VorhabenGeometraArchitektIngegnereHinweis
Innenausbau ohne Eingriff ins TragwerkJaJaJaAlle drei dürfen tätig werden. Entscheidend ist hier die Kenntnis der gemeindlichen Bauordnung, nicht der Titel.
Katasteranträge: DOCFA, Ersteintragung, ÄnderungJaJaJaKlassisches Feld des Geometra, in der Regel schneller und günstiger als bei den übrigen Berufsgruppen.
CILA und SCIA für außerordentliche InstandsetzungJaJaJaEnthält der Antrag Eingriffe ins Tragwerk, folgt dieser Teil den nachstehenden Zeilen und wird gesondert unterschrieben.
Durchbruch in einer tragenden WandEingeschränktJaJaEingriff ins Tragwerk: erfordert einen Nachweis und in Erdbebenzonen eine vorherige Hinterlegung oder Genehmigung.
Tragwerksplanung in StahlbetonNein — außer geringfügige NebenbautenJaJaArt. 16 R.D. 274/1929 lässt dem Geometra nur kleine Nebenbauten ohne besondere Berechnung und ohne Gefahr für Personen.
Erdbebennachweis und Ertüchtigung eines BestandsgebäudesNein — vorbehaltenJaJaErfordert Modellierung und Nachweis nach NTC 2018 und ist der Sache nach Tragwerksplanung.
Denkmalgeschütztes Gebäude oder Bauwerk von künstlerischem RangNein — vorbehaltenJa — vorbehaltenNur Tragwerk und Haustechnik, gemeinsam mit dem ArchitektenArt. 52 R.D. 2537/1925 behält dem Architekten die Instandsetzung denkmalgeschützter Gebäude und Bauwerke von erheblichem künstlerischem Rang vor.
Bauleitung (direzione dei lavori)Ja, in den Grenzen der eigenen PlanungskompetenzJaJaDie Bauleitung folgt der Planung: den Tragwerksteil leitet, wer ihn auch hätte planen dürfen.

Zusammenfassung des nationalen Rechtsrahmens, keine Beratung zum Einzelfall. Die Kompetenz ist stets am konkreten Vorhaben, am Register des Fachplaners und an den Vorgaben der jeweiligen Gemeinde zu prüfen.

Warum die Abruzzen

In den Abruzzen wirkt sich die Abgrenzung früher aus

In den Abruzzen wird diese Abgrenzung früher praktisch relevant als anderswo, weil die Gemeinden der Region in den oberen Stufen der italienischen Erdbebenklassifizierung liegen — je nach Lage Zone 1, 2 oder 3 — und dadurch Vorhaben in das Erdbebenregime fallen, die anderswo einfach blieben. Welche Zone für eine bestimmte Gemeinde gilt, ist im Einzelfall zu prüfen und bestimmt, was vor Baubeginn hinterlegt werden muss.

Hinzu kommt der Gebäudebestand. Die meisten Häuser, die in den Dörfern der Provinzen Chieti und Pescara verkauft werden, bestehen aus gewöhnlichem Mauerwerk, wurden vor jeder Erdbebennorm errichtet, über Jahrzehnte in Etappen erweitert und ihre Decken zu verschiedenen Zeiten mit verschiedenen Verfahren ersetzt. Das Tragverhalten eines solchen Hauses lässt sich der Fassade nicht ansehen. Es muss aufgenommen und rechnerisch beurteilt werden.

Der problematische Ablauf ist fast immer derselbe. Das Vorhaben beginnt als leichte Maßnahme, eine CILA wird hinterlegt, die Handwerker fangen an. Dann soll ein Durchbruch zwischen zwei Räumen entstehen, eine Decke erweist sich als schadhaft oder das Dach muss erneuert werden — und diese eine Entscheidung verschiebt das Vorhaben ins Tragwerk. Nun ist eine Unterschrift erforderlich, die der beauftragte Fachplaner möglicherweise nicht leisten darf, und die Baustelle steht im ungünstigsten Moment still: nach begonnenem Rückbau.

Das ist kein Vorwurf an einzelne Personen und keine Frage der Seriosität. Es ist eine Frage der Reihenfolge. Die Grenze zeigt sich genau dann, wenn sie erreicht ist, und zu diesem Zeitpunkt hat das Projekt bereits eine Richtung, deren Änderung Geld kostet. Kostenlos ist die Prüfung nur vor der Beauftragung.

Häufig ist der Geometra die richtige Wahl

Für Katasteranträge, Aufmaße, Ersteintragungen, CILA-Verfahren und alles, was das Tragwerk unberührt lässt, ist der Geometra voll zuständig und in der Regel die schnellere und günstigere Lösung; Ihnen in diesen Fällen einen Ingenieur zu empfehlen, würde Sie mehr kosten und nichts hinzufügen. Erst wenn statische Berechnung, Stahlbeton oder Erdbebennachweis ins Spiel kommen, wird die Abgrenzung entscheidend — und genau dort komme ich ins Spiel. Ich arbeite regelmäßig mit Geometri und Architekten zusammen, nicht an ihrer Stelle: der Geometra betreut Kataster und Anträge, der Architekt die Architektur und denkmalgeschützte Gebäude, ich das Tragwerk und die Erdbebensicherheit. Wenn Sie bereits einen Fachplaner Ihres Vertrauens haben, ist die einfachste Lösung, dass ich nur den ihm verschlossenen Teil unterschreibe.

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Häufige Fragen

Was ich dazu am häufigsten gefragt werde

Kann ich alles vom Geometra erledigen lassen?

Das hängt vom Vorhaben ab. Für Katasteranträge, Aufmaße, eine CILA für außerordentliche Instandsetzung und alle Arbeiten, die tragende Bauteile unberührt lassen, ist der Geometra voll zuständig und meist die wirtschaftlichere Wahl. Sobald das Vorhaben das Tragwerk verändert, eine Stahlbetonberechnung erfordert oder einen Erdbebennachweis einschließt, endet diese Zuständigkeit. Nur dieser Teil braucht eine andere Unterschrift; der übrige Vorgang kann beim Geometra bleiben.

Wer unterschreibt die statische Berechnung?

Die Tragwerksplanung unterschreibt ein eingetragener Ingegnere oder Architetto. Art. 2 der L. 1086/1971 lässt auch Geometri und Periti industriali zu, jedoch nur in den Grenzen ihrer jeweiligen Kompetenz, und für den Geometra ergibt sich diese Grenze aus Art. 16 des R.D. 274/1929: kleine Nebenbauten ohne besondere Berechnung und ohne Gefahr für Personen. Anschließend wird die Planung beim örtlich zuständigen Genio Civile hinterlegt.

Brauche ich für einen Innenumbau einen Architekten?

Nicht zwingend. Für den Innenumbau eines nicht denkmalgeschützten Gebäudes dürfen Geometra, Architetto und Ingegnere die Planung und den Bauantrag gleichermaßen erstellen und unterschreiben. Ein Architekt ist nur in zwei Fällen unverzichtbar: wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht und wenn das Bauwerk erheblichen künstlerischen Rang hat, nach Art. 52 des R.D. 2537/1925. Außerhalb dieser Fälle entscheiden Sie frei.

Was passiert, wenn der Fachplaner für eine Phase nicht zuständig ist?

Der Vorgang bleibt liegen. Gemeinde oder Genio Civile können die Hinterlegung zurückweisen oder aussetzen, und der nicht unterschreibbare Teil muss von einem zuständigen Fachplaner neu erstellt werden, mit neuer Bestandsaufnahme und zusätzlicher Zeit. Die italienische Rechtsprechung behandelt einen Auftrag über Leistungen außerhalb der Berufskompetenz zudem als nichtig. Der größere Schaden ist in der Praxis jedoch die stillstehende Baustelle.

Wer bestimmt den direttore dei lavori?

Das bestimmen Sie als Auftraggeber, und die Wahl ist frei: die Bauleitung muss nicht bei demjenigen liegen, der geplant hat, und das Bauunternehmen kann Ihnen niemanden vorgeben. Die Bauleitung muss jedoch für die geleiteten Arbeiten zuständig sein, weshalb bei einem Eingriff ins Tragwerk die Bauleitung dieses Teils demjenigen zusteht, der ihn auch hätte planen dürfen. Die Bestellung erfolgt vor Baubeginn.

Wie prüfe ich die Registereintragung eines Fachplaners?

Fragen Sie nach vollständigem Namen, Ordine oder Collegio, Eintragungsnummer und bei Ingenieuren zusätzlich nach Sektion und Bereich. Ingenieure sind im nationalen Register des Consiglio Nazionale degli Ingegneri und in der Liste des jeweiligen Provinz-Ordine einsehbar; für Architekten und Geometri bestehen entsprechende Register. Meine Eintragung lautet: Ordine degli Ingegneri della Provincia di Chieti, Sektion A, Bereich Bau- und Umweltingenieurwesen, Nr. 2489, eingetragen seit 22. Februar 2021.

Ein konkreter Schritt

Unsicher, welche Berufsgruppe Ihr Vorhaben braucht

Schildern Sie mir das Vorhaben, und ich sage Ihnen, welche Kompetenz es erfordert, welche Unterschriften nötig sind und in welcher Reihenfolge. Wenn ein Geometra genügt, sage ich Ihnen das. Schreiben Sie ruhig auf Deutsch oder Englisch — ich arbeite auf Italienisch, Anfragen in diesen Sprachen werden aber gelesen und beantwortet.